an der Wirbelsäule (PRT/Facetten)

Rückenschmerzen

Rückenschmerzen sind heutzutage die häufigsten Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems. Bei den Rückenschmerzen werden akute (Tage bis Wochen) und chronische Schmerzen (Monate bis Jahre) unterschieden. Durch Rückenschmerzen wird die Lebensqualität stark beeinträchtigt.

Schmerztherapie Vor allem im Bereich der Lendenwirbelsäule treten häufig akute und chronische Schmerzen auf.

Wie entstehen Rückenschmerzen?

Die Ursachen von Rückenschmerzen sind vielfältig. Grob unterscheidet man zwischen funktionellen Rückenschmerzen und Schmerzen, die durch strukturelle Veränderungen hervorgerufen werden. Bei den funktionellen Schmerzen besteht eine Muskelfehlfunktion/-dysbalance, so dass bei diesen Rückenschmerzen eine intensive Krankengymnastik im Vordergrund steht. Bei den strukturellen Ursachen besteht eine Veränderung des Skelettsystems. Hier können Veränderungen der Bandscheiben (Bandscheibenvorfälle), Wirbelgelenkverschleiß (Facettenarthrose) oder eingeklemmte Nerven zu akuten oder chronischen Schmerzen führen.

Gibt es nur einen Rückenschmerz?

Je nach Ursache gibt es viele unterschiedliche Schmerzarten:

  1. einen dumpfen Schmerz, der sich auf kleine Areale des Rückens beschränkt
  2. einen stechenden Schmerz, der „gürtelförmig“ den gesamten unteren Rücken betrifft
  3. einen Rückenschmerz mit ausstrahlenden Beschwerden in die Beine
  4. müde Beine nach Belastung

Bei einem Bandscheibenvorfall oder einem eingeklemmten Nerven kann es zusätzlich zu Kribbelgefühlen der Beine, Taubheit und im schlimmsten Fall zu Muskelkraftverlust kommen. Durch ein intensives Gespräch, eine eingehende Untersuchung und weiterführende Diagnostik versuchen wir, die genaue Ursache festzustellen und die notwendige Therapie einzuleiten.

Schmerztherapie 2 Eine häufige Ursache von Rückenschmerzen sind Bandscheibenvorfälle, die auf ausgehende Nerven drücken.

Was ist eine radiologisch gesteuerte Schmerztherapie?

Häufig können akute oder chronische Schmerzen nicht allein durch eine krankengymnastische und/ oder medikamentöse Behandlung ausreichend therapiert werden. Hier können gezielte Schmerzspritzen (Injektionen) direkt an die erkrankten Strukturen helfen. Dabei wird ein Schmerzmitteldepot unter computertomographischer (CT) oder röntgenologischer Kontrolle exakt an z.B. ein Wirbelgelenk (Facetteninfiltration) oder an einen eingeklemmten Nerven (PRT) gespritzt. Durch die gezielten Injektionen können Entzündungen direkt gehemmt werden, Reizzustände zurückgehen und Schmerzen langfristig reduziert werden. Sowohl die Injektion an den Nerven (PRT) als auch die Spritzen an die Wirbelgelenke (Facetteninfiltration) sind eine seit Jahren bewährte Therapieform, durch die sich häufig Operationen an der Wirbelsäule vermeiden lassen.

Wie ist der Ablauf und wie viele Injektionen werden benötigt?

Vor jedem Injektionszyklus findet ein eingehendes Aufklärungsgespräch mit Ihnen statt, in dem der genaue Ablauf der Injektionen, evtl. Kontraindikationen (z.B. Marcumareinnahme) und mögliche Komplikationen besprochen werden. Anschließend wird ein passender Termin mit Ihnen vereinbart. Je nach Schweregrad der Veränderungen und Intensität der Schmerzen sind unterschiedlich viele Injektionen notwendig. In der Regel werden 3 bis 4 Injektionen durchgeführt, um eine möglichst effektive und langfristige Wirkung zu erreichen und die notwendige Therapie einzuleiten.

Können Komplikationen auftreten?

Durch die jahrelangen Erfahrungen mit dieser Therapie und der gezielten radiologischen Steuerung ist die Komplikationsrate sehr niedrig. In seltenen Fällen können kleine Blutergüsse oder ein kurzzeitiges Taubheitsgefühl auftreten. Die Verletzung von Nerven oder Infektionen sind möglich, aber äußerst selten.

Wer übernimmt die Kosten der Therapie?

Die Kosten für eine radiologisch gesteuerte Injektion (Facette/PRT) mit Cortisonpräparaten werden in den meisten Fällen von den privaten Krankenkassen übernommen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich seit Juli 2013 nicht mehr an den Kosten dieser individuellen Gesundheitsleistung. Fragen Sie dennoch gerne bei Ihrer Krankenkasse nach.
Die Abrechnung der Behandlung erfolgt – gesetzlich geregelt - nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jeder Zeit zur Verfügung.  

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