Die Akupunktur als Heilbehandlung ist eine wichtige Säule der traditionell chinesischen Medizin, die mehr als 3000 Jahre alt ist. Sie ist damit die älteste Behandlungsform der Menschheit.
Erst in den letzen 30 Jahren wurde die Akupunktur auch in der westlichen Medizin zu einem festen Bestandteil der medizinischen Behandlung. Aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes ist die Akupunkturbehandlung ein integraler Bestandteil der westlichen Medizin und kann auch dort helfen, wo übliche Behandlungen keinen Erfolg bringen.

Akupunktur Spezielle Leitbahnen (Meridiane) im menschlichen Körper werden durch die Akupunktur geöffnet und aktiviert.

Wie häufig muß eine Akupunktur durchgeführt werden?

Bei der Akupunkturbehandlung sind mehrere Wiederholungen notwendig. In der Regel sollte man mindestens 6-8 Behandlungen durchführen. Je nach Beschwerdeintensität können ein bis zwei Behandlungen pro Woche durchgeführt werden. Eine Behandlung dauert ca. 20 Minuten.

Wann kann man eine Akupunktur anwenden?

Aufgrund der ganzheitlichen Sichtweise lässt sich die Akupunktur bei allen akuten oder chronischen Beschwerden anwenden. Gerade bei Beschwerden des Bewegungsapparates wird Akupunktur häufig angewendet. Beispiele sind:

  • Nacken- und Schulterverspannungen
  • Schulter- und Armschmerzen
  • Chron. Rückenschmerzen
  • Muskelverspannungen
  • Knie- und Hüftschmerzen
  • Kopfschmerzen

Sie kann als unterstützende Begleittherapie oder auch als Primärtherapie angewendet werden. Bei Müdigkeitssyndromen, Schlafstörungen, Antriebslosigkeit und psychosomatischen Belastungsbeschwerden kann die Akupunktur eine effektive Heilungsmethode sein.

Akupunktur Durch unterschiedlichste Nadelanlagen kann man individuell auf die Erkrankung des Einzelnen eingehen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für eine Akupunkturbehandlung werden in den meisten Fällen von den privaten Krankenkassen übernommen. Aus Qualit.tsgründen haben wir bewusst auf eine kassenärztliche Zulassung verzichtet, so dass die Kosten dieser Therapie in unserer Praxis von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden.
Die Abrechnung der Behandlung erfolgt – gesetzlich geregelt - nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jeder Zeit zur Verfügung.

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